Die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart ist als ?ffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in den zugelassenen elektronischen Rechnungsformaten XRechnung (alternativ auch: EN 16931 oder ZUGFeRD 2.0) ab dem 18.04.2020 anzunehmen.
F¨¹r Auftragnehmer ist die Ausstellung und ?bermittlung elektronischer Rechnungen derzeit noch freiwillig.
Verpflichtung des Rechnungsstellers zur Erstellung und ?bermittlung der E-Rechnung:
Ab dem 01.01.2022 bei einem Rechnungsbetrag ¨¹ber 1.000 € (ohne USt.)
und ab dem 01.01.2026 f¨¹r alle Rechnungen.
Auftragnehmer, die eine elektronische Rechnung an die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart stellen, senden diese bitte per E-Mail mit der Rechnungsdatei in einem der zugelassenen Rechnungsformate an: xrechnung(at)hft-stuttgart.de.
Erg?nzend zur Rechnung k?nnen die rechnungsbegr¨¹ndenden Unterlagen in folgenden Formaten beigelegt werden:???????
Hinweis: Die Hochschule beteiligt sich nicht am zentralen Rechnungseingangs-Portal des Landes Baden-W¨¹rttemberg (ZRE), weshalb keine Leitweg-ID ben?tigt wird. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen ausschlie?lich an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Bis zur Verpflichtung der E-Rechnung k?nnen reine PDF-Rechnungen alternativ an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: pdfrechnung(at)hft-stuttgart.de
Die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU ¨¹ber die elektronische Rechnungsstellung bei ?ffentlichen Auftr?gen ist in Baden-W¨¹rttemberg durch ¡ì?4a E-Government-Gesetz Baden-W¨¹rttemberg (EGovG BW) sowie durch die am 20.?M?rz?2020 im Gesetzblatt ver?ffentlichte E-Rechnungsverordnung Baden-W¨¹rttemberg (ERechVOBW) erfolgt.
Durch diese Regelungen werden alle Auftraggeber nach ¡ì 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr?nkungen, f¨¹r die die Vergabekammer BW zust?ndig ist (also auch die Hochschule f¨¹r Technik), ab 18. April 2020 zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, die nach Erf¨¹llung von ?ffentlichen Auftr?gen in einem der europ?ischen Norm 16931 entsprechenden Format (XML-Dokumente) ausgestellt wurden. Ausnahmen bestehen f¨¹r Rechnungen mit geheimhaltungsbed¨¹rftigen Daten sowie f¨¹r Bar- und Sofortzahlungen.
Eine elektronische Rechnung im Sinne des? E-Government-Gesetz Baden-W¨¹rttemberg (ERechVOBW) ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, ¨¹bermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments erm?glicht.
F¨¹r Auftragnehmer ist die Ausstellung und ?bermittlung der e-Rechnung derzeit noch freiwillig. Ab dem 01.01.2022 gilt die Verpflichtung bei einem Rechnungsbetrag ¨¹ber 1.000 € (ohne USt.). Ab dem 01.01.2026 sind alle Rechnungen als e-Rechnung einzureichen.
Bis zur Verpflichtung der e-Rechnungen k?nnen einfache pdf-Rechnungen an pdfrechnung(at)hft-stuttgart.de gesandt werden.
Neben dem von der deutschen Verwaltung entwickelten Standard XRechnung akzeptiert der Rechnungseingang der Hochschule f¨¹r Technik auch andere strukturierte Rechnungsformate, sofern auch sie konform zur Norm EN 16931 oder ZUGFeRD 2.0 sind.
Grunds?tzlich ist es den Rechnungsstellern ¨¹berlassen, wie sie Rechnungen in einem der zugelassenen Rechnungsformate erzeugen. Es ist davon auszugehen, dass alle g?ngigen ERP-Systeme hierzu eine Erweiterung anbieten.
Die Hochschule f¨¹r Technik nimmt nicht am Zentralen Rechnungseingang teil. Da die Rechnungen direkt im Posteingang der Hochschule eingehen, wird hier auch keine Leitweg-ID ben?tigt.
Elektronische Rechnungen sind in dem Format aufzubewahren, wie sie empfangen wurden, vgl. die Grunds?tze zur ordnungsm??igen F¨¹hrung und Aufbewahrung von B¨¹chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Ein Ausdruck der Visualisierung gen¨¹gt nicht.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: digitalisierung(at)hft-stuttgart.de.